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   LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 156/12   

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https://dejure.org/2012,123647
LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 156/12 (https://dejure.org/2012,123647)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.06.2012 - L 22 R 156/12 (https://dejure.org/2012,123647)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juni 2012 - L 22 R 156/12 (https://dejure.org/2012,123647)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.04.2001 - B 13 RJ 35/00 R

    Neuvergabe einer Versicherungsnummer aufgrund eines türkischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 156/12
    Denn jedenfalls bei der Neuvergabe einer Versicherungsnummer handelt es sich um einen Verwaltungsakt, der mit der Anfechtungs- und Verpflichtungsklage (§ 54 Abs. 1 SGG) anfechtbar ist (vgl. BSG, Urteil vom 05. April 2001, Az.: B 13 RJ 35/00 R, veröffentlicht in juris, dort Rz. 15).
  • BSG, 08.11.1989 - 1 RA 5/88

    Anwendung des § 83a Abs. 4 S. 1 AVG bei nachträglich eingetretener

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 156/12
    Mit dem Eintritt der formellen Rechtskraft des Teil Beschlusses des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg am 31. August 2010 (§ 202 SGG i. V. m. § 705 ZPO) war die Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg - was die Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung anbelangt - materiell rechtskräftig und damit auch gegenüber der Beklagten und den Sozialgerichten bindend geworden (vgl. hierzu BSGE 66, 53 ff.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.05.2009 - L 4 R 1019/07

    Zugehörigkeit zur freiwilligen zusätzlichen Altersversorgung der hauptamtlichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 21.06.2012 - L 22 R 156/12
    Die Beklagte hat mit Bescheid vom 12. August 2010 auch die durch Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (Az.: L 4 R 1019/07, vom 27. Mai 2009) für die Beklagte bindend für das Jahr 1989 und 1990 festgestellten Entgelte (7 237, 15 Mark bzw. 5 188, 34 Mark) bei der Rentenberechnung berücksichtigt (vgl. Anlage 2 Seite 3 des Rentenbescheides).
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